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Kinder- und Jugendhilfe Rolle des Jugendamtes und der betreuenden Jugendhilfeeinrichtung im Fall des getöteten 17-jährigen Mädchens in Flensburg; Unterbringung des Mädchens allein in einer Wohnung, Umfang und Qualität der Betreuung, Ruf der betreuenden Einrichtung, Zahl und Situation anderer unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, Zuständigkeit für den Tatverdächtigen, Betreuung vor der Tat
Jugendamt
Bezug: Ausschussprotokoll SOZ 19/11 22.03.2018 S
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