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  Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Nutzung von UKW-Frequenzen im Bereich 100-108 MHz durch den NDR
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Nutzung von UKW-Frequenzen im Bereich 100 bis 108 MHz durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR)
Staatsvertrag
Bezug: Gesetzentwurf LRg, MP 14.01.1988 Drucksache 11/60
Vorgang  
  Staatsvertrag
Abschluß eines Staatsvertrages und einer Regierungsvereinbarung über die Nutzung von UKW-Frequenzen im Bereich von 100 bis 108 MHz durch den Norddeutschen Rundfunk (NDR), Regierungsvereinbarung über die Einführung eines Saisonausgleiches bei der Hörfunkwerbung des NDR; Schließung von Versorgungslücken des NDR in Südholstein, mögliche Überschneidungen mit Interessen von Radio Schleswig-Holstein, fehlende Abgrenzung der Zuständigkeit für die Vergabe von Rundfunkfrequenzen zwischen der Landesregierung und der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen, Notwendigkeit einer Änderung des Landesrundfunkgesetzes
Bezug: Umdruck 11/1003
Vorgang  
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
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