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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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  Haushaltsausgaben 
 Einwilligung in unvorhergesehene dringliche Ausgaben gemäß § 6 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1991, Titel 0601-534 66 - Titelgruppe 66 - für die Unterhaltung, Instandsetzung und den Betrieb der Telekommunikationseinrichtungen im Bereich Notstandsanlagen 
 Weitere Themen:
  • Telekommunikation
  •  
     Umdruck 12/2614
    APr FIN 12/106 05.12.1991 S 9
     
     
     


      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 03.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
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