| - Als Bildungsvoraussetzung für den Zugang zur Laufbahngruppe 2 (ehemaliger höherer Dienst) anerkannte Masterstudiengänge, Möglichkeiten für den Aufstieg aus dem ehemaligen gehobenen Dienst unter Einbeziehung eines während des Beamtenverhältnisses erworbenen Masterabschlusses, Regelungen anderer Bundesländer, Notwendigkeit einer Neugestaltung - | |