| - Erlass eines Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein (IHKGSH); Neufassung und Straffung des Rechts der IHK's, Verzicht auf entbehrliche Regelungen; Kammerbezirke, Einbeziehung der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWK) in die IHK-Bezirke, Aufsichtsbehörde, Beiträge und Gebühren, Prüfung des Jahresabschlusses durch den LRH, Bestellung von Sachverständigen; Aufhebung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern sowie des Gesetzes über die Auflösung der Gauwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und der Wirtschaftskammer Kiel, beide idFdB vom 31.12.1971 - | |