| Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster, mittelbar gegen die Zweitstudienregelung in § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 des Hochschulrahmengesetzes, § 17 der Vergabeverordnung sowie Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 23. Juni 1978 | |