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Kappungsgrenzenverordnung Schleswig-Holstein
(20. Wahlperiode: seit 07.06.2022)
Benutzt für: KappVO SH; Landesverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
Vorgänge
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 02.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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