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Unterelbeabkommen (18. Wahlperiode: 05.06.2012 - 06.06.2017)
Benutzt für: Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe
s.a. Gesetz zu dem Abkommen über die Wahrnehmung der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben auf der Unterelbe (Unterelbeabkommen) sowie auf der Mittelelbe (Mittelelbeabkommen)

  
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 28.03.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
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