| - Zuständigkeit für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für Rückforderungen im Falle eines Erstattungsanspruchs gegenüber einem Verpflichtungsgeber nach § 68 AufenthG, Landesregelung zur Ausnahme der Kosten für Leistungen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von der Verpflichtungserklärung, Höhe der entstandenen Aufwendungen seit 2013, Haushaltstitel; teilweise Nichtbeantwortung wegen fehlender Daten - | |