| Außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungen für die "Abwicklung der Rapsbeihilfe"; hier: Einwilligung gem. § 38 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 3 LHO sowie i.V.m. § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1992; Einrichtung neuer Stellen für die Bearbeitung, Möglichkeiten zur Erhebung von Gebühren und zur Kostenerstattung durch den Bund; Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts | |