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Unterlassene Untersuchungen von Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln entgegen § 56 Abs. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung - GeflPestSchV) Kleine Anfrage Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort Minister/in für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 10.03.2017 Drucksache
18/5256
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